27.06.22 --- Neuer Vorstand der Werbegemeinschaft gewählt

 

Meininger Tageblatt v. 29.06.22

12.03.21 --- Ladenöffnungen durch "Freitesten" jetzt ermöglichen

Der Vorsitzende der Meininger Werbegemeinschaft e.V. Thomas Fickel fordert die Einzelhandelsläden sowie die Kosmetik-und Nagelstudios in Meiningen zeitnah zu öffnen.

Dies soll mit einem Öffnungskonzept der Stadt Meiningen unterlegt werden und soll hauptsächlich auf dem sogenannten Freitesten mit Schnelltests basieren. 

Fickel schlägt vor, in der Innenstadt z.B. der leerstehenden Kronen-Apotheke oder dem leerstehenden Ladengeschäft in der Marktwestseite (neben Viba) eine Schnellteststation aufzubauen und von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr und Samstag von 8-14 Uhr Einkaufswillige Kunden zu testen und mit einem negativen Testergebnis den Zutritt zu den Läden, Kosmetik-oder Nagelstudios zu ermöglichen. Der Test soll nicht nur für Meininger, sondern für alle Kunden möglich sein.

Die jetzige Forderung ist notwendig, da das Geld z.B. für Frühjahrsmode nur einmal ausgegeben werden kann und bei Öffnungen z.B. in Bayern das Geld in Mellrichstadt oder Bad Neustadt/S. landet, begründet Thomas Fickel die Forderung.

Solange wir bis Ende März noch nicht alle vulnerablen Gruppen durchgeimpft haben und im Landkreis mit unserem Inszidenzwert nicht unter 100 liegen, sehe ich keine andere Chance die Läden zu öffnen, als mit einem negativen Testergebnis. Ich denke die Kunden haben dafür Verständnis“ sagte Fickel.

Die Öffnungsstrategie der Landes-und Bundesregierung ist absolut nicht mehr nachvollziehbar. Da tummeln sich hunderte Menschen im Kaufland, Rewe oder anderen Lebensmittelmärkten, es werden die Einkaufskörbe nicht mehr gezählt und somit die Kundenanzahl begrenzt wie es noch im ersten Lockdown war, die Märkte stocken ihre Sortimente immer weiter auf und der Einzelhändler in der Innenstadt ist der gelackmeierte, kritisiert der Vorsitzende der Werbegemeinschaft die Ungleichbehandlung harsch. „Wenn uns diese Möglichkeit des Freitestens in der neuen Verordnung des Freistaates, die für Freitag erwartet wird, nicht gegeben wird, schlage ich dem Vorstand des Vereins vor eine Klage beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einzureichen“ so Thomas Fickel weiter. „Ich bin mir sicher wir finden da eine Rechtsanwalt der uns dabei unterstützt.“

Am Dienstag Abend haben sich bereits die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates und der Bürgermeister in einer Videokonferenz mit dem Vorschlag beschäftigt, da im Stadthaushalt 2021 ein weiteres Hilfspaket i.H.v. 200.000€ für eine Unterstützung des Meininger Einzelhandels vorgesehen ist und nun eventuell davon Tests gekauft und Personal bezahlt werden könnte. 

Das Problem ist allerdings für alle Entscheidungsträger in Stadt und Landkreis, das wir auf die Thüringer Verordnung warten müssen. Auch die Landrätin Peggy Greiser und die Krisenstabsleiterin Susanne Reum signalisierten in einem Gespräch mit mir ihre Zustimmung, sofern es die Verordnung des Landes hergebe, denn der Landkreis darf gegenüber der Landesverordnung nur Verschärfen aber nicht lockern“ so Thomas Fickel.

Auch Werbegemeinschaftsvorstand Dr. Holger Wicht von der Stadtapotheke ist bereit mitzuhelfen und die Testungen zu organisieren. „Wir können mit Personal und der Organisation helfen. Auch mit der Möglichkeit das Testergebnis per Software bzw. App zu übermitteln habe ich mich bereits beschäftigt, so dass wir die 15-minütige Wartezeit in der Teststation vermeiden können. Für die gesamte Öffnungszeit braucht es jedoch mehr Personal und ehrenamtliche Helfer.“ so Holger Wicht von der Stadtapotheke.

Um die Helfer soll sich nun die Stadt Meiningen kümmern, Wicht und Fickel schlagen vor, diese auch priorisiert zu impfen, um sie bestmöglich zu schützen. „Zudem hat mir Frau Reum zugesagt, die Helfer, die nicht zwangsläufig medizinisches Personal sein müssen, in den landkreislichen Schnellteststationen zu schulen.“ ergänzt Fickel.

Am Samstag haben sich die Fraktionsvorsitzenden erneut mit dem Bürgermeister in einer Videoschalte verabredet, um dann hoffentlich über Maßnahmen und Möglichkeiten aus der Thüringer Verordnung für die Stadt Meiningen beraten zu können.

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